An der Gerätebörse können alle Erziehungsberechtigten teilnehmen, die ein Gerät im Rahmen der Initiative „Digitales Lernen“ bezogen haben. Typischer Anlassfall für eine Teilnahme an der Gerätebörse ist der Schulwechsel. Das Gerät muss sich in Ihrem Besitz befinden, weil Sie es an einen Refurbisher (deutsch: „Restaurierer“) zum Ankauf anbieten werden. Vom Refurbisher können Sie dann ein anderes Gerät beziehen, das den Anforderungen der neuen Schule genügt.